EQ
Umweltbonus

(1) Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme der Innovationsprämie des Bundes ist durch die auf der Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de/umweltbonus) abrufbare Richtlinie geregelt. Voraussetzung ist ein Kauf mit Haltedauer von mindestens 6 Monaten oder eine Leasinglaufzeit von mindestens 24 Monaten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Innovationsprämie bzw. des Umweltbonus. Der Erhalt erfolgt vorbehaltlich einer positiven Entscheidung des Antrags durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
(2) EQC 400: Stromverbrauch in kWh/100 km (kombiniert): 21,5-20,1; CO2-Emissionen in g/km (kombiniert): 0.
(3) EQV 300: Stromverbrauch in kWh/100 km: 26,4–26,3; CO2-Emissionen in g/km (kombiniert): 0.
(4) EQA 250: Stromverbrauch in kWh/100 km (kombiniert): 15,7; CO2-Emissionen in g/km (kombiniert): 0.
(5) smart EQ fortwo mit 4,6kW-Bordlader oder optionalem 22kW-Bordlader: Stromverbrauch kombiniert: 16,0-14,0 kWh/100km, CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km. smart EQ forfour mit 4,6kW-Bordlader oder optionalem 22kW-Bordlader Stromverbrauch kombiniert: 16,8-14,6 kWh/100km, CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km. smart EQ fortwo cabrio mit 4,6kW-Bordlader oder optionalem 22kW-Bordlader Stromverbrauch kombiniert: 16,3-14,2 kWh/100km, CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km.
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Ich beantworte Ihnen alle Fragen rund um den Umweltbonus, die Innovationsprämie und unsere Mercedes-Benz EQ Elektrofahrzeuge. Christoph Pereira, Produktexperte
